Index der Täter – D

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Hier werden Personen der Zeit des Nationalsozialismus erwähnt, die sich aktiv am System beteiligten und in den Texten vorheriger Seiten Erwähnung fanden.

Daluege, Kurt

Führer der Ordungspolizei (Orpo)

*15.09.1897 Kreuzburg in Oberschlesien. Dipl.Ing. Freikorps Roßbach. 1922NSDAP, 1926 Gründer der ersten SA-Gruppe Berlins, stellv. NSDAP-Gauleiter. 1928 Führer der SS in Berlin (Führerlexikon). 1932 MdL. 1933 Preuß. Staatsrat und Chef der Preußischen Polizei. 1934 an den Morden anläßlich der Röhm-Affäre beteiligt. 26.06.1936 Chef Orpo im Hauptamt der Sicherheitspolizei (Schenk, BKA): „Hierbei war es mir ein Herzensbedürfnis, möglichst viele alten nationalsozialistischen Kämpfern die Tür zur Polizeilaufbahn zu eröggnen.“ 1942 SS-Oberstgruppenführer und Generaloberst der Polizei. Nach Heydrichs Tod Juni 1942 Stellv. Reichsprotektor Böhmen und Mähren. Nach zweitem Herzinfarkt kaltgestellt. 1944 mit Rittergut Ilsenau sowie Grundstücken des Rittersguts Scheunenort mit insgesamt 492 Hektar abgefunden. Todesurteil unter anderem wegen des Massakers in Lidice am 23.10.1946 in Prag. Hinrichtung am 23.10.1946 in Prag.


Demjanjuk, John

ukrainischer Hilfswilliger der SS

*3. April 1920 in Dubowi Macharynzi, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik; gest. 17. März 2012 in Bad Feilnbach, war ein ukrainischer Hilfswilliger. Er gehörte während des Zweiten Weltkrieges zu den Hilfstruppen der SS, die Personal für den Betrieb der Konzentrationslagerstellten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg emigrierte Demjanjuk aus Deutschland in die USA. Von dort wurde er 1986 nach Israel überstellt, wo er wegen Verbrechen im Vernichtungslager Treblinka zum Tode verurteilt wurde. 1993 wurde dieses Urteil vom israelischen Berufungsgericht aufgehoben, weil Demjanjuk verwechselt worden war, und er kehrte in die USA zurück. 2009 wurde Demjanjuk nach Deutschland ausgeliefert und dort als erster und bisher einziger nichtdeutscher untergeordneter NS-Befehlsempfänger vor Gericht gestellt. Am 12. Mai 2011 erfolgte vom Landgericht München II eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen im Vernichtungslager Sobibor zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Dabei konnte Demjanjuk keine konkrete Tat individuell zugeschrieben werden, aber das Gericht betrachtete bereits seinen Dienst in Sobibor 1943 als ausreichend für eine Verurteilung, da Demjanjuk dort „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen sei. Das Urteil wurde bis zu Demjanjuks Tod nicht rechtskräftig, da Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten.

Interessant ist m.E. die Urteilsbegründung, denn zum ersten wurde ein Täter verurteilt, dem ein direkter Tatnachweis nicht nachgewiesen werden konnte, außer die größtmögliche Annahme, dass er an einem Massenmord beteiligt war. Ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, die einige alte Männer zum Nachdenken zwingt. Auch wenn man bemängeln könnte, dass ein solches Denken hätte früher stattfinden sollen, so ist die neue ‚Richtergeneration‘ doch von anderem Denken.

Für die Nebenkläger war es größtenteils nur wichtig, dass der Angeklagte überhaupt verurteil wurde, die Höhe des Strafmaßes war für die meisten nicht entscheidend.


Dusenschön, Willi

Bataillonskommandeur bei der 2. SS-Panzerdivision „Das Reich“

*1. März 1909 in Hamburg. Er war als SS-Führer bei der Bewachung mehrerer Konzentrationslager und später als Bataillonskommandant der 2. SS-Panzerdivision „Das Reich“ tätig.

Dusenschön trat 1928 in die NSDAP (Mitgl.-Nr. 75582) und in die SA ein, wechselte 1931 zur SS und wurde nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit hauptamtlicher SS-Führer in Altona, das damals noch nicht zu Hamburg gehörte.

Dusenschön wurde am 4. September 1933 im Alter von 24 Jahren förmlich als Führer der Wachmannschaft des neu errichteten Konzentrationslagers Fuhlsbüttel (Kola-Fu) eingesetzt und wurde zum Schrecken der politischen Häftlinge. Stundenlanges Stehen, Schläge und Fußtritte, Verhöhnungen und Drohungen gehörten dort zum Alltag. Nachts wurden einzelne Opfer in den Zellen mit Peitschen, Koppeln und Stuhlbeinen bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. Dusenschön beteiligte sich an diesen Übergriffen.

Mehrere Häftlinge verstarben nach schwerer Misshandlung, einige verübten Suizid. Der Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann deckte die Übergriffe und verhinderte Ermittlungsverfahren, indem er rechtswidrig die Einäscherung der Toten anordnete und eine rechtlich vorgeschriebene Obduktion damit umging.

Erst als ein Arzt im Lazarett des Untersuchungsgefängnisses im März 1934 Anzeige erstattete, sah sich die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen genötigt. Kaufmann schlug das Verfahren im Oktober 1934 rechtswidrig nieder und gab seinen innerparteilichen Gegnern damit eine Angriffsfläche. Dusenschön hatte sich schon vorher aus der Schusslinie gezogen und sich Ende Juni 1934 zur SS-Verfügungstruppe versetzen lassen.

Vom Sommer 1935 bis Frühjahr 1941 stand er im Dienst der SS-Totenkopfstandarte und war zunächst im KZ Esterwegen, danach ab 1937 im KZ Sachsenhausen tätig. 1941 wechselte er zur Waffen-SS. Zuletzt war er als Bataillonskommandeur bei der 2. SS-Panzerdivision „Das Reich“ in Frankreich eingesetzt.

Nach Kriegsende

Dusenschön geriet in englische Kriegsgefangenschaft und wurde nach Frankreich ausgeliefert. Ein Militärgericht verurteilte ihn am 27. Oktober 1951 wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Zwangsarbeit, doch Dusenschön wurde schon im Januar 1956 entlassen.

Im Herbst 1962 stand Dusenschön unter Mordanklage vor dem HamburgerLandgericht. Zur Last gelegt wurde ihm brutale Misshandlungen des damals 39-jährigen jüdischen Sozialdemokraten Fritz Solmitz, der sich als Redakteur des Lübecker Volksboten bei den Nationalsozialisten verhasst gemacht hatte. Solmitz hatte in seiner verzweifelten Lage im Kola-Fu Suizid begangen. Seine genauen Aufzeichnungen, die in einer Taschenuhr verborgen waren, lagen dem Gericht als Beweismittel vor.

Dusenschön kam ohne Strafe davon. Eine Ermordung war nicht nachweisbar. Andere Straftatbestände waren verjährt.