Sitzungsprotokoll zur Anerkennung

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Sitzungsprotokoll einer Unterkommission zur Anerkennung der „Gerechten unter den Völkern“

Jerusalem, 18. April 2005


Sitzungsprotokoll einer Unterkommission zur Anerkennung der „Gerechten unter den Völkern“, die am 18. April 2005 in Jerusalem stattfand (Auszug)
 
Akte Nr. 10472 – Karadja Constantin – Rumänien
 
Dr. Govrin: der Retter: Constantin Karadja (1889 – 1950), Diplomat im Außendienst Rumäniens, der als Generalkonsul Rumäniens in Berlin (1931 – 1941) und als Leiter der Konsularabteilung im Außenministerium des faschistischen Rumänien (1941 – 1944) amtierte, geb. in Holland, heiratete eine Rumänin, spezialisierte sich in England auf internationales Recht.
 
Der Antrag auf seine Anerkennung als „Gerechter unter den Völkern“ wurde uns von seiner Enkelin eingereicht, die zurzeit in Deutschland lebt. Sie gab eine wesentliche Beschreibung seiner intensiven Tätigkeit auf diplomatischer Ebene zur Rettung von Juden rumänischer Staatsangehörigkeit in Deutschland (1938 – 1941), in Frankreich und Ungarn (1943 – 1944). Seine Enkelin weist daraufhin, dass aufgrund seiner Hilfe für Juden rumänischer und deutscher Staatsangehörigkeit, die deutschen Behörden beschlossen, ihn als „unerwünschte Person“ abzustempeln. In den uns eingereichten Unterlagen gibt es keinen direkten Beweis dafür. Doch wie wir im Folgenden sehen werden, ist dies einleuchtend. In Folge der Anfrage an „Yad Vashem“ bat Dr. M. Fladiel um unterstützendes Beweismaterial durch Dr. Rado Yoanid, Leiter der internationalen Archivprojekte im Holocaust-Museum in Washington und Verfasser des Buches „Der Holocaust in Rumänien“, in dem es ein gesondertes Kapitel über das „Schicksal der Juden Rumäniens im Ausland“ (unter dem Nazi-Regime in den besetzten Ländern) gibt, von denen aufgrund der Involvierung Karadjas Tausende gerettet wurden. Das Archiv des Holocaust-Museums in Washington schickte uns Dutzende Kopien der offiziellen Schriftstücke Karadjas, die an Ion Antonesku, den Diktator des faschistischen Rumäniens in den Jahren 1940 – 1944 adressiert waren, sowie an den Vize-Ministerpräsidenten und Außenminister Das Michai Antonesku, in denen er über die dringende Notwendigkeit alarmierte, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um es den im Ausland lebenden Juden mit rumänischer Staatsangehörigkeit zu ermöglichen, nach Rumänien zurückzukehren. Diese Dokumente wurden vom Archiv des rumänischen Außenministeriums herausgegeben. Nach ihnen zeigte er großen Mut und war ohne Furcht in seinen Anfragen an die Führenden des faschistischen Regimes in seinem Land, die zunächst seine Position annahmen, dies später jedoch revidierten, da sie dem Nazi-Regime in Deutschland nachgaben. Dank seiner Anstrengungen wie es scheint, sollten diese aber später Früchte tragen, denn einige Dutzend Juden aus Deutschland (bis Juli 1942), ca. 600 Juden aus Frankreich und 51.537 Juden aus Ungarn, kehrten zwischen Januar und Mai 1944 zurück, wenige Tage bevor die übrigen Juden dort in die Vernichtungslager von Auschwitz deportiert wurden. Bei all seinen Bemühungen stützte sich Karadja auf die Grundsätze der Menschrechte und des internationalen Rechts. Außerdem ließ er sich nicht davon abschrecken, Ion und Michai Antonesku davor zu warnen, dass Rumänien, wenn es sich nicht nach diesen Grundsätzen verhielte, nach Ende des Krieges dafür die Rechnung bekommen würde. Seine zahlreichen Schriftstücke haben meiner Meinung nach eine breite Veröffentlichung verdient.
 
Hier nur einige Hauptpunkte:
1. In den Jahren 1938 – 1939 berichtet er ununterbrochen über die antisemitische Politik des national-sozialistischen Deutschlands einschließlich der Ereignisse der Reichskristallnacht, über die Sanktionen gegen die Juden und über die Politik der Abschiebung hinter die deutsche Grenze. U.a. betont er: „Wenn es dem armen Vertriebenen (mit rumänischer Staatsangehörigkeit) nicht ermöglicht wird, in Rumänien oder einem anderen, außer-europäischen Land aufgenommen zu werden, dann könnte er in einem Konzentrationslager eingesperrt werden, in dem viele Hunderte spurlos verschwinden werden.“ Uns so fordert er, „dass die Anträge der Juden mit rumänischer Staatsangehörigkeit, die darum bitten, nach Rumänien zurückkehren zu können, ohne Verzögerung und aus humanitären Gründen  vorrangig bearbeitet werden“.
 
2. Am 7. März 1941 (zu seiner Amtszeit als Generalkonsul in Berlin) erhält er vom rumänischen Außenministerium die Anweisung, in die Pässe der rumänischen Juden das Wort „Jude“ einzutragen. Karadja schickt am 24. März 1942 ein Protestsschreiben an den rumänischen Außenminister, in dem er ihn auffordert, diese Anweisung zurückzunehmen und begründet dies so: „Aus humanitärem Gesichtspunkt werden wir die Situation der Armen (d.h. der Juden rumänischer Staatsangehörigkeit in Deutschland) noch verschlechtern, in dem wir ihnen unnötige Hindernisse auf ihrem Exodus in den Weg legen, ohne dass wir aus dieser administrativen Regelung irgendeinen Nutzen ziehen können. Wir können uns sicher sein, dass mit Ende des Krieges die Meinung der amerikanischen und angelsächsischen Öffentlichkeit, die auch derzeit nicht besonders positiv ist, diese Regelung als weiteres Ärgernis und fehlende Humanität auslegen wird und wenn die Zeit gekommen ist, wird man mit uns abrechnen.“ Er schlägt vor, in den Pässen nicht das Wort „Jude“, sondern den Buchstaben X einzutragen, der einzig und allein den rumänischen Behörden bekannt sein solle. Seine Meinung wird akzeptiert und die Anweisung zurückgenommen.
 
3. Mit seiner Berufung zum Leiter der Konsularabteilung im rumänischen Außenministerium gelingt es ihm, eine Anweisung des rumänischen Außenministeriums weiterzureichen, die am 11.11.1941 zur Information an die diplomatischen Vertretungen und Konsulate Rumäniens in Deutschland und den besetzten europäischen Staaten geschickt wird und in der es heißt: „Alle Rumänen im Ausland müssen geschützt werden, ohne Unterscheidung, und es muss über Personen oder deren Besitz, die der Diskriminierung ausgesetzt sind, berichtet werden.“ Dies bedeutet, dass sich die rumänischen Vertretungen bei den deutschen Behörden für den Schutz ihrer jüdischen Bürger einsetzen müssen. Sie sind also vor der Abschiebung und der Enteignung ihres Besitzes zu schützen oder dadurch, dass ihnen Reisegenehmigungen (zur Rückkehr) mit den Worten „bon pour se rendre en roumanie“ ausgestellt werden. Diese Situation ändert sich im August 1942. Die Deutschen behaupten, dass zwischen ihnen und dem Feind Antonesku vereinbart worden sei, die Anweisung außer Kraft zu setzen und die Juden rumänischer Staatsangehörigkeit zu behandeln wie die deutschen Behörden die örtlichen Juden behandeln. Zu diesem Abkommen gibt es keine Dokumente in den deutschen Archiven. Karadja seinerseits ist mit der Aufhebung der Anweisung vom November 1941 nicht zufrieden und führt seine zahlreichen Anstrengungen fort, um auch die neue Anweisung ungültig zu machen, welche vom rumänischen Außenminister unterstützt wird, der sich darauf beruft, dass diese Regelung jedweder rechtlichen Grundlage entbehre.
 
4. Erst im April 1943 gelingt es Karadja das Schlimmste abzuwenden. Er schlägt vor, den zurückkehrenden Juden für begrenzte Zeit Aufenthalt in Rumänien zu gewähren, bis es ihnen möglich ist, nach Palästina oder in andere Länder, die weit von Europa entfernt sind, auszuwandern. Der rumänische Auenminister genehmigt die Forderung Karadjas, Juden rumänischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland, Frankreich, Griechenland und Italien nach Rumänien zurückkehren zu lassen, jedoch unter der Bedingung, dass sie bei Ankunft auf befristete Zeit nach Transnistrien geschickt werden, bis sie in anderen Ländern außerhalb Europas Asyl finden. Die Bedingung wird unter der Einmischung Karadjas von Ion Antonesku selbst außer Kraft gesetzt. Ein wichtiger Grund dafür ist die nahende Kriegsfront an die rumänische Grenze, wobei eine Niederlage Deutschlands bereits sicher scheint.
 
5. Obwohl das national-sozialistische Deutschland Bündnispartner des faschistischen Rumänien war, warnte Karadja in seinem Schreiben vom 24.11.1943 an den rumänischen Außenminister davor, wie die Deutschen mit den Juden rumänischer Staatsangehörigkeit und Rumänien selbst umgehen und betonte: „… das internationale Recht, die Grundsätze der universalen Ethik und die Grundrechte der Menschlichkeit wurden von den deutschen Behörden nicht berücksichtigt und sie haben sogar auch unsere Rechte geleugnet, indem sie unsere Bürger diskriminiert haben.“ Es brauchte großen Mut, sich seiner Zeit so auszudrücken.
 
6. Mit Zunahme der Deportationen von Juden aus dem besetzten Frankreich in die Lager von Auschwitz ermöglichten es die Behörden von Vichy, Kindern mit rumänischer Staatsangehörigkeit nach Rumänien zurückzureisen, unter der Bedingung, dass sie dort aufgenommen werden. Die Behörden von Vichy setzten für die Antwort ein Ultimatum bis Ende Dezember 1943. Sollten sie bis dahin keine Antwort erhalten, hieß es, würden die Juden deportiert werden. Und wieder war es den unentwegten Aktionen und dem Druck Karadjas auf die Behörden in Rumänien zu verdanken, dass den Juden die Genehmigung des rumänischen Außenministers gegeben wurde, in Zügen von Paris über Wien und Bukarest nach Rumänien zu kommen. In dem Brief Karadjas an den rumänischen Innenminister vom 29.02.1944 teilt er mit, dass eine erste Kolonne von Juden Frankreich am 25. Februar 1944 mit dem Zug Richtung Rumänien verlassen hat. Die zweite reiste am 6. März und die letzte am 26. März. Ihre Gesamtzahl wurde nicht genannt, was nicht unbeabsichtigt war, da es wegen der schlechten Beziehungen zu den Juden im Ausland mit rumänischer Staatsangehörigkeit zwischen Karadja und dem Innenminister zu Spannungen gekommen war. Es handelte sich um 600 Juden, obwohl der Historiker Dr. Jean Anchel ihre Zahl auf 4.000 schätzte.
 
7. Mit Beginn der Deportation der Juden Ungarns 1944 in die Vernichtungslager setzte sich Karadja wieder vehement dafür ein, dass den Juden, die über die rumänische Staatsangehörigkeit verfügten, nach Rumänien zurückkehren konnten. Der rumänische Innenminister machte dies davon abhängig, dass die Zahl der einreisenden Juden der Zahl der nach Ungarn ausreisenden Juden (d.h. jener mit ungarischer Staatsangehörigkeit) entspräche. Karadja widersetzte sich dem ganz entschieden und wieder erhielt er die Genehmigung des rumänischen Außenministers. Als Ergebnis dessen konnten mehr als 51.000 Juden vor der Deportation nach Auschwitz gerettet werden. Es sollte erwähnt werden, dass Karadja in seinem Schreiben vom 30.06.1944 an den rumänischen Außenminister u.a. betont: „Wenn diesen Juden in Ungarn nicht ermöglicht wird, nach Rumänien zurückzukehren, könnten sie dort den Tod finden und die zukünftigen Behörden Ungarns werden nicht die Gelegenheit versäumen, den Engländern und Amerikanern von morgen zu sagen, dass wir eine große Zahl von armen Juden in den Tod geschickt haben.“
 
Abschließend möchte ich sagen, dass es in meinen Augen keinen Zweifel daran gibt, dass die entschiedenen Aktionen Karadjas zugunsten der Juden rumänischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, Frankreich und Ungarn zur Rettung von Tausenden geführt haben. Es braucht Herzensmut so zu handeln, wie er es mit diplomatischen Mittel getan hat. In der Akte gibt es keine vollständige Zeugenaussage darüber, dass sie vor dem sicheren Tod gerettet wurden, in dem sie nach Rumänien zurückkehrten. Doch die Tatsache ihrer Rettung ist der Jüdischen Gemeinde in Bukarest bekannt, die zu ihrer ersten Aufnahmestelle eingerichtet worden war und er wird in offiziellen Dokumenten genannt, die sich im rumänischen Archiv befinden.
 
Auch wenn es scheint, dass Karadja damit sein Leben nicht gefährdete, so empfehle ich, ihm die Auszeichnung der Gerechten unter den Völkern für seine Taten anzuerkennen.