Index der Täter – R

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Hier werden Personen der Zeit des Nationalsozialismus erwähnt, die sich aktiv am System beteiligten und in den Texten vorheriger Seiten Erwähnung fanden.

Rascher, Sigmund

Stabsarzt der Luftwaffe und SS-Hauptsturmführer (1942)

*12.02.1909 München als Arztsohn. 1933 NSDAP, 1936 SA, Examen bei Schittenhelm. 1939 SS und SS-Ahnenerbe. 1941 Heirat Karoline Diehl, geb. Wiedemann, genannt Nini (*21.09.1983 München), Witwe eines Theaterregisseurs, die Rascher bei Himmler protegiert. Ab Februar 1942 Menschenversuche der Luftwaffe im KZ Dachau (Obduktion noch lebender Versuchsopfer). August 1943 von Luftwaffe freigestellt zur Waffen-SS, Leiter der Abteilung „R“ des Ahnenerbe in Dachau. Versuche zum Blutgerinnungsmittel „Polygal“. März 1944 Verhaftung, unter anderem wegen Häftlingsbegünstigung aus Gewinnsucht. 26.04.1945 in Dachau auf Befehl Himmlers erschossen (Ehefrau Nini im KZ Ravensbrück getötet). Sein Tod ermöglichte allen anderen beteiligten Medizinern, jede Schuld auf Rascher abzuwälzen. Lit: Klee,Auschwitz.



Rath, Ernst Eduard von

deutscher Diplomat und Botschaftssekretär in Paris

*3. Juni 1909 in Frankfurt am Main. war ein deutscher Diplomat und Botschaftssekretär in Paris. Das Attentat, das Herschel Grynszpan am 7. November 1938 auf ihn verübte, diente dem nationalsozialistischen Regime als Vorwand für die folgenden Novemberpogrome. Von Rath besuchte das Realgymnasium in Breslau. Sein Jurastudium absolvierte er in Bonn, München und Königsberg. Der Eintritt in die NSDAP erfolgte am 14. Juli 1932, in die SA im April 1933. Ab 1934 nahm er den Posten eines Gesandtschaftsattachés im Auswärtigen Amt ein, 1935/36 absolvierte er den Vorbereitungsdienst in Paris als persönlicher Sekretär seines Onkels, des dann Ende 1935 verstorbenen Botschafters Roland Köster. Am 24. Juni 1936 bestand er die diplomatisch-konsularische Prüfung und wurde im Generalkonsulat in Kalkutta eingesetzt. Dort erkrankte er im Dezember 1937 an einer schweren Amöbenruhr und musste deswegen im März 1938 Indien verlassen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland zu einer mehrmonatigen Kur in St. Blasien wegen eines „Darmleidens“ erfolgte am 13. Juli 1938 seine Versetzung an die Botschaft in Paris, wo er am 18. Oktober 1938 zum Legationssekretär ernannt wurde. Entsprechend eidesstattlicher Erklärungen der behandelnden Ärzte litt vom Rath auch an einer homosexuell übertragenen gonorrhoischen Mastdarmentzündung, er wählte in Berlin jüdische Ärzte zur Behandlung der Erkrankung, vermutlich um die Wahrscheinlichkeit einer Meldung oder Denunziation zu verringern. Seit Ende Oktober 1938 mussten Tausende jüdische polnische Staatsbürger im Niemandsland zwischen Deutschland und Polen verharren, da Polen ihnen die Wiedereinreise verweigerte, und deutsche Behörden sie noch rechtzeitig abschieben wollten (Polenaktion), bevor polnische Gesetzesänderungen in Kraft traten. Am 7. November 1938 verschaffte sich Herschel Grynszpan, dessen seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Eltern von der Aktion betroffen waren, Zutritt zum Palais Beauharnais, dem Sitz der deutschen Botschaft, indem er vorgab, „zwecks Abgabe eines wichtigen Dokuments einen Legationssekretär sprechen zu wollen“. Grynszpan gab fünf Schüsse auf vom Rath ab, der an der Schulter getroffen wurde; eine Kugel durchschlug die Milz. Er wurde in einem Krankenhaus notoperiert. Adolf Hitler schickte am selben Tag seinen Begleitarzt Karl Brandt sowie Georg Magnus aus Münster nach Paris, um die französischen Ärzte zu unterstützen. Vom Rath erlag am 9. November um 17.30 Uhr seinen Verletzungen. Unmittelbar vor seinem Tod wurde vom Rath von Hitler persönlich zum Gesandtschaftsrat I. Klasseernannt. Der NS-Führung nahm das Attentat zum Vorwand, brutale Ausschreitungen und Morde an jüdischen Bürgern zu organisieren . Nach der von Ernst von Weizsäcker in Paris organisierten Trauerfeier und der Überführung des Sarges im Sonderzug über Aachen und Köln fand am 17. November 1938 auf dem Nordfriedhof in Düsseldorf das Staatsbegräbnis für vom Rath in Gegenwart Hitlers statt. Vom Rath galt als Märtyrer und Blutzeugeim Kampf des von den Nationalsozialisten so bezeichneten Weltjudentums gegen das Dritte Reich, es wurde von Fememord gesprochen, den die „Weisen von Zion“ in Auftrag gegeben hätten. Dementsprechend fassten Propaganda-, Außen- und Justizministerium Ende 1941 den Plan, gegen Grynszpan den Prozeß zu eröffnen, um zu beweisen, dass die Tat Teil eines umfassenden Plans des internationalen Judentums gewesen sei, die Welt in einen Krieg mit Deutschland zu treiben. In der Anklageschrift des Oberreichsanwalts vom 16. Oktober 1941 findet sich unter der „Einlassung des Angeschuldigten“ der folgende Vermerk: „Im Laufe der weiteren Ermittlungen hat er sich dann sogar zu der frechen lügnerischen Behauptung verstiegen, den Gesandtschaftsrat vom Rath bereits längere Zeit vorher kennengelernt zu haben und von ihm mehrmals homosexuell missbraucht worden zu sein.“ Zudem behauptete Grynszpan zeitweise, dass er als Zuhälter für vom Rath tätig gewesen sei, von ihm um die Provision geprellt wurde und homosexuelle Beziehungen zu dem Diplomaten hatte – er nahm diese Behauptung später zwar zurück, aber lediglich in Form einer chiffrierten Notiz. Aus verschiedenen Quellen war schon 1941 dem Justizministerium und dem Reichssicherheitshauptamt bekannt, dass vom Rath anscheinend tatsächlich in der Homosexuellen-Szene von Paris aktiv war und dort auch Grynszpan kennengelernt hatte, weswegen intern zunehmend Vorbehalte gegen die Eröffnung des Prozesses geltend gemacht wurden. Beispielsweise im Umfeld des Schriftstellers André Gide wurden die homosexuellen Beziehungen zwischen vom Rath und Grynszpan schon Ende 1938 kolportiert. Zudem war vom Raths Bruder am 6. Juni 1941 wegen „Unzucht mit Männern“ verurteilt worden. Es ist nicht auszuschließen, dass vom Rath und Grynszpan sich tatsächlich kannten und dem Mord an vom Rath eine Erpressung – z.B. um Geld oder Reisedokumente – vorausgegangen sein könnte, was auch Hinweise der Eltern von Grynszpan nahelegen. Goebbels hatte einen Schauprozeß gegen den Mörder geplant, um Grynszpan als Handlanger der „internationalen jüdischen Weltverschwörung“ zu entlarven. Dabei sollte auch eine Parallele zum Attentat von Sarajewo 1914 konstruiert werden. Die übereifrige Staatsanwaltschaft machte jedoch den aus der Sicht von Goebbels fatalen Fehler, die Anklageschrift um den Vorwurf der Homosexualität zu erweitern. Nach Goebbels Angaben basierte dies lediglich auf einem anonymen Brief „… irgendeines jüdischen Emigranten, der die Wahrscheinlichkeit eines homosexuellen Verkehrs zwischen Grünspan und vom Rath offenläßt“ und verwarf die Behauptung als „absurde, typisch jüdische Behauptung“. Dennoch führte die „Entpolitisierung der Tat“ und der Verweis auf das Homosexuellen-Milieu dazu, dass der Prozeß aufgeschoben wurde und schließlich nie zustande kam. Laut dienstlichen Aufzeichnungen des Gesandten Ewald Krümmer rückte Goebbels am 16. April 1942 aus diesen Gründen vom Prozessvorhaben ab, Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop folgte dem aufgrund der Zurückhaltung von Hitler in der Frage und wegen des Krieges am 13. Mai 1942. Es gab insofern nie eine gerichtliche Aufarbeitung des Mordes an vom Rath.


Richter, Alfred

ehemaliger Polizist, Wirtschaftsberater

*12. Juli 1895 in Wismar. Er war ein ehemaliger Polizist, Wirtschaftsberater, nationalsozialistischer Hamburger Senator und nach dem Zweiten Weltkrieg Vorsitzender der Deutsche Partei in Oldenburg und für diese Ratsherr im Oldenburger Stadtrat.

Alfred Richter wechselte 1920 von der Armee in den Hamburger Polizeidienst. In der Zeit der Weimarer Republik wurde er 1930 im Rang eines Polizeioberleutnants wegen nationalsozialistischer Hetzreden aus dem Polizeidienst entlassen. Dann machte er in der SA Karriere.

Ab 1930 war er hauptamtlicher Geschäftsführer der NSDAP in Hamburg. 1931 wurde Richter für die NSDAP in die Hamburger Bürgerschaft gewählt, der er bis 1933 angehörte. SA-Standartenführer Richter wurde am Abend des 5. März 1933 nach Ende der letzten freien Reichstagswahl durch Reichsinnenminister Wilhelm Frick zum Reichskommissar und Polizeiherrn für Hamburg ernannt. Der seit dem 3. März 1933 amtierende Paul de Chapeaurouge (DVP) trat darauf am 6. März zurück. Am selben Abend besetzten SA-Einheiten das Hamburger Rathaus. Unter diesen Vorzeichen einigten sich die „bürgerlichen“ Parteien Staatspartei, DNVP und DVP mit der NSDAP auf eine gemeinsame Wahlliste.

Am 8. März 1933 wurde Richter als Polizeiherr und Innensenator von der Hamburger Bürgerschaft bestätigt und gehörte damit dem neugewählten Senat unter dem Ersten Bürgermeister Carl Vincent Krogmann an. Richter blieb bis zur Auflösung des Senates im April 1938 für das Innenressort verantwortlich. Im Oktober 1933 wurde im Rahmen einer Senatsverkleinerung das Gesundheitsressort mit Friedrich Ofterdinger Richter untergeordnet. Am 24. November 1933 verlor Richter die Zuständigkeit für die Hamburger Staatspolizei (die Hamburger politische Polizei) an Heinrich Himmler. Mit dem Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 17. Juni 1936 wurden auch die restlichen Hamburger Polizeieinheiten dem Reich unterstellt und Richters Einflussbereich entzogen. Richter war ab 1938 Beigeordneter für die Hamburger Innenverwaltung und wurde mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges zur Wehrmacht eingezogen. Er erlangt dort den Rang eines Oberleutnants. In der SA wurde Richter am 20. April 1943 zum SA-Gruppenführer befördert.

Von 1945 bis 1948 war Richter interniert. Von 1952 bis 1961 war Richter Ratsherr im Oldenburger Stadtrat für die Deutsche Partei und zugleich deren Landesvorsitzender in Oldenburg. In der 3. Wahlperiode gehörte er als Nachrücker vom 18. Oktober 1958 bis 5. Mai 1959 als Mitglied der DP/CDU-Fraktion dem Niedersächsischen Landtag an. gest. am 12.11.1981 in Oldenburg.


Ritter, Robert

„Zigeunerforscher“

*14.05.1901 Aachen. 1918 Freikorps in Oberschlesien. Psychiater. 1931-1936 am Jugendheim der Universitätsnervenklinik Tübingen. 1935 in Zeitschrift Volk und Rasse: „Rothaarigkeit als rassenhygienisches Problem.“ November 1936 Leiter der Rassenhygienischen und bevölke- rungsbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamts. 1937 Autor: „Ein Menschenschlag. Erbärztliche und erbgeschichtliche Untersuchungen über die  – durch zehn Geschlechterfolgen erforschten – Nachkommen von Vagabunden, Jaunern [sic] und Räubern“. Ende 1941 in Personalunion Leiter des Kriminalbiologischen Instituts der Sicherheitspolizei im Reichskriminalpolizeiamt, Aufgabe: Erfassung asozialer und krimineller Sippschaften. Auf Grund seiner Gutachten wurden „Zigeuner“ aus der Wehrmacht entlassen, sterilisiert und ins KZ deportiert. Ritters These: Die in Deutschland lebenden „Zigeuner“ seien „Mischlinge mit dem deutschen kriminellen, asozialen Subproletariat“. August 1943 bis 1947 mit Eva Justin in der Ausweichstelle Mariaberg in Württemberg. Dezember 1947 Stadtarzt in Frankfurt a.M. 1947 Rechtfertigung, „die Möglichkeit, offen als Anwalt Verfolgter aufzutreten, sei während des nazistischen Terrorsystems bekanntlich nicht gegeben gewesen“ gest. 15.04.1951 Kurklinik Hohemark, Oberursel.


Roschmann, Eduard

Kommandant des Ghottos von Riga

*25.11.1908 Graz. 1927-1934 in der Vaterländischen Front des Steirischen Heimatschutzes. 1938 NSDAP/SS, Hauptscharführer. Januar 1941 im Reichssicherheitshauptamt beim SD, anschließend Abt. IV (Gestapo) beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD Lettland. 1947 Verhaftung in Graz. Flucht bei Überstellung nach Dachau. 1948 mit Paß des Roten Kreuzes auf den Namen Federico Wegener Flucht von Genua nach Argentinien. Gründer einer Holz-Import-Export-firma. 1958 mit illegal angetrauter zweiten Ehefrau Niederlassung in der BRD. Anzeige seiner Ehefrau beim LG Graz wegen des Verbrechens der zweifachen Ehe. Rückkehr nach Buenos Aires. 1968 argentinischer Staatsbürger. Juli 1977 argentinischer Haftbefehl aufgrund eines Auslieferungsersuchens der StA Hamburg. Fluch nach Paraguay. gest. am 10.08.1977 Asunción,Paraguay. Q.: Blaschitz.


Roth, Martin

SS-Hauptscharführer und Kommandoführer Krematorium des Konzentrationslager Mauthausen

*11 August 1914, das Datum des Todes unbekannt.
Martin Roth hat bei seiner Verhandlung vor einem bundesdeutschen Gericht in Hagen/Westfalen (Sta Hagen, AZ II, KS 1/70 – Urteil v. 24.7.1970) gestanden, 1692 Personen mittels Zyklon B-Gas in der Gaskammer von Mauthausen getötet zu haben. 24. Juli 1970 verurteilt zu 7 jahre Freiheitsstrafe durch den Gerichtshof in Hagen.