„Lass mein Leben nicht vergeblich gewesen sein.“ Tycho Brahe Gemäß amtlicher Definition und Terminologie des NS-Regime galten als Konzentrationslager nur jene, die dem Befehl der SS unterstanden. Die SS regierte hier willkürlich und ohne rechtliche Einschränkung. Andere Haftstätten, die nicht im Zuständigkeitsbereich der SS lagen, trugen in der nationalsozialistischen Terminologie Bezeichnungen wie Arbeitserziehungslager, Zigeunerlager...