BETRUG · IM NAMEN VON AUSCHWITZ

BETRUG · IM NAMEN VON AUSCHWITZ

Seit Anfang Dezember 2011 darf ich, laut Gericht, Rainer Höß, den Enkel des Kommandanten des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz Rudolf Höß, einen schriftlichen Lügner nennen. Nun kann ich laut rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Leonberg vom 24. Juni d.J., eben diesen Enkel, einen Betrüger nennen.

Um diesen entlarvenden Prozess geht es hier:

Nachdem der Angeklagte Rainer Höß am 27.Mai 2020 nicht zum ordentlich geladenem Gerichtstermin erschien, wurde angeordnet, dass er zum nächsten o.g. Termin polizeilich vorgeführt wird. Dieser Termin fand dann auch unter dem Aktenzeichen: 5 Ds 103 Js 3487/19 statt, da der Angeklagte nun auch anwesend war. Nachdem die Sitzung eröffnet wurde, machte der Angeklagte seine Angaben zur Person und dann folgte die Verlesung der Anklage.

Dem Angeklagten Höß wurde Betrug zum Nachteil des Zeugen P. Rüsch in Höhe von 17 000€ vorgeworfen, Daten und Belege lagen der Staatsanwaltschaft vor.

Danach wurde der Angeklagte gefragt, ob er sich dazu äußern wollte, da er dies bejahte, wurde er zu seinen Lebensumständen befragt:

Rainer Höß gab an, als freier Autor und Dozent tätig zu sein, auf Nachfrage der Richterin, verwies er auf sein Buch (die „Ghostwriter“ erwähnte er nicht), sowie darauf, dass er an seinem zweiten Buch arbeitet und als Dozent bei verschiedenen VHS in Deutschland unterrichtet, federführend sei hier die VHS Konstanz zu nennen (in der Dozentenliste der erwähnten VHS und anderer ist der Enkel des Kommandanten von Auschwitz nicht genannt). Als er von der Richterin mit leicht hochgezogener Augenbraue gefragt wurde, was er denn unterrichte, antwortete Höß wortwörtlich „Nationalsozialismus“. Er ließ sich dann noch über seine Einkünfte und Schulden aus, ferner beteuerte er keinerlei Kontakt mit seinen 4 Kindern und auch den Enkeln zu haben, noch mit anderen Mitgliedern aus seiner Familie.

Nun wies die Richterin ihn auf die Anklage hin und wie er sich dazu stellt:

Der Beschuldigte gab gleich zu die 17 000€ von Hr. Rüsch erhalten zu haben und nach einer kurzen Pause, die einem Komma gleich kam, setzte er an, die Annahme des Geldes zu rechtfertigen. Wie viel er für Hr. Rüsch getan habe, unter anderem war er ihm behilflich beim Verkauf der Villa seiner verstorbenen Mutter und ihres Fuhrparks. Rainer Höß rühmte sich wegen der Verbindungen, die er mit dem Gläubiger herstellte, hier folgte eine Reihe von namedroppings renommierter Bürger der Stadt und der Nachsatz, dass er dafür noch eine Vermittlungsprovion zu erhalten hätte.

Hier möchte ich deutlich machen, bevor ich fortfahre, das an einem deutschen Gericht, ein Angeklagter bewusst lügen darf (im Gegensatz zu Zeugen, die dahingehend eine Rechtsbelehrung erhalten), dies zeigt auch dem Gericht, die Geisteshaltung des Angeklagten und seine vorhandene oder gespielte Reue seines Tuns.

Die vorsitzende Richterin unterbrach den Beklagten und fragte ihn wofür er das Geld des P. Rüsch verwendet hätte, da kam Rainer Höß emotional und rhetorisch in sein Element, nun erzählte er, dass er Autor und Produzent eines Films ist, der in Serbien erstellt wurde und er das Geld für den letztendlichen Cut benötigte, da sich alles sonst verzögert hätte (der Film „Enkel“ existiert wirklich, produziert vom staatlichen Sender RTV in Serbien, ausgewiesen sind Dokumentarfilmer für Skript und Regie; Rainer Höß war Protagonist in seiner „Paraderolle“ als Enkel des Auschwitzkommandanten). Zum Beweis seiner Tätigkeit hob Höß ein paar zusammengeheftet Seiten hoch, die das selbstverfasste Skript darstellen sollten. Diese wollte er der Richterin geben, doch diese lehnte nonverbal ab und fragte nur:“ Sind sie wirklich der Enkel des Auschwitzkommandanten?“ Spontan und leicht empört, ihn das zu fragen, kam die lapidare aber bekräftigende Antwort:“Ja, klar.“(sic!)

Nun folgte die Zeugenvernehmung des P. Rüsch, einem ehemalig erfolgreichen Geschäftsmann, der durch Krankheit gezeichnet war, mit seinen 80 Jahren. Er erzählte, dass er den Beschuldigten, durch den nahen Freund Ch. Diebold kennenlernte und er ihn als interessante Person erlebte, der auf sein Buch und viele Interviews in verschiedenen Zeitungen öffentliche Aufmerksamkeit bekam, dazu Fernsehauftritte und seine Nähe zu Überlebenden des Holocaust, wie Eva Kohrs oder Ben Lesser. Auf letzteren bezog er sich, in dem er sich als Inhaber mehrerer Villen in Las Vegas und auch auf Millionenumsätze, die er, Höß, mit seinem Buches und seinen Filmen (sic!) begründete. Doch da sein Vermögen in den USA liege, hat er zeitweise Schwierigkeiten hier in Deutschland an sein Geld zu gelangen. Als Beweis seiner Angaben legte Höß diverse Unterlagen vor, die die Glaubwürdigkeit unterstrichen. Leider ließ Rainer Höß keine seiner Unterlagen, auch keine Fotokopien, bei ihm, P. Rüsch. Hinzu kam, dass er sich mit den Honoratioren der Kleinstadt im schwäbischen Raum umgab, was zusätzlich einen Hauch von Seriosität vermittelte. Auf die Zwischenfrage der Richterin, ob es ihm nicht merkwürdig erschien, dass Rainer Höß in Weil der Stadt sehr bescheiden wohnte und lebte, verneinte der Zeuge, denn ihm wurde ja erklärt, dass das nur eine kurzfristige Bleibe für die Aufenthalte in Deutschland sei. So kam es, dass Hr. Rüsch (vermeintlich) kurzfristig dem Angeklagten die 17 000€ in verschiedenen Chargen bar übergab. Überweisungen auf sein Konto wollte der Angeklagte nicht, mit dem Hinweis auf steuerliche Nachteile. Nachdem die Gelder geflossen waren, hörte und sah niemand mehr Rainer Höß, auf Telefonate reagierte er ausweichend, beruhigend oder gar nicht, ebenso auf Mails oder Briefe. Als Hr. Rüsch bemerkte, dass er einem Hochstapler und Betrüger aufgesessen ist, nahm er sich einen Anwalt, um sich beraten zu lassen und um sich zu wehren. Die Richterin hatte genug gehört und nach dem die Staatsanwältin keine Fragen an den Zeugen hatte, bejahrte der Angeklagte, dass er noch Fragen hätte.

Allein vom Tonfall her fiel der Angeklagte über den augenscheinlich geschwächten Zeugen Rüsch her, in dem er ihn darauf hinwies, wie er beim Verkauf der Villa der verstorbenen Mutter und des Autos hilfreich war und das er das Geld sofort zurückgezahlt hätte, wären nun durch die Corona-Pandemie die Kinos nicht geschlossen. Diese Art und Weise des wahren Rainer Höß, sammelte alle Kräfte in dem Zeugen Rüsch, der ihm energisch, mit geradem Rücken entgegnete, dass keine seiner Projekte in die Tat umgesetzt wurden, dass er alle Dokumente, die er vorlegte, ob seines Vermögens gefälscht waren und er das Geld hätte nie zurückzahlen können. Zum Beweis verwies der Zeuge den Angeklagten auf die Eidesstattlich Versicherung, die dieser bei einer Gerichtsvollzieherin gemacht hatte (aber erst nachdem Erzwingungshaft angedroht wurde), worin er an Eides statt versicherte, dass er über kein Vermögen verfügt, ganz im Gegenteil, er auf einem Schuldenberg von gut 200 000€ sitzt. Energisch sagte Hr. Rüsch:“Sie hatten nie die Absicht und auch nie die Möglichkeit, das Geld zurückzuzahlen und das war ihnen auch bereits bewusst, als sie das Geld erhielten.“

Die Vernehmung des Zeugen Rüsch war damit beendet.

Nun wurde der Zeuge Ch. Diebold vernommen, der sehr strukturiert die Zusammenkünfte zwischen Rüsch und Höß schilderte, der bei den Übergaben des Bargeldes anwesend war und der alle „Geschichten“ des Rainer Höß und seiner öffentlichen Bedeutung bildlich und glaubhaft darstellte. Ferner verwies er darauf, wie intrigant spaltend Rainer Höß agierte, um ihn Ch. Diebold aus dem Geschehen zu drängen und so das Ehepaar Rüsch zu isolieren. Schlussendlich erzählte er noch kurz, wie er selbst von Rainer Höß geschädigt wurde, sowohl hinsichtlich seine Rufes, als auch in finanzieller Hinsicht, doch das käme in einem anderen Verfahren zum tragen. Diese Zeugenaussage war so klar und deutlich, dass auch ein Rainer Höß keine Nachfragen hatte.

Nach der abgeschlossenen Zeugenvernehmung, verlas die Richterin das Strafregister des Angeklagten, von den so vielen Verurteilungen, die einzeln verlesen wurden war die Rede: es waren 13 (dreizehn!!!) Verurteilungen wegen Betrugs. 12 Verurteilungen waren kurze Haftstrafen auf Bewährung, bei einer Verurteilung wegen Betrugs in 3 Fällen mit Gewaltandrohung (1997) keine Bewährung erteilt (die erste Verurteilung wegen Betrugs war aus dem Jahr 1991). Das heißt, der Enkel des Auschwitzkommandanten Rudolf Höß ist ein einschlägig vorbestrafter Betrüger.

Dieses Strafregister beinhaltet nicht Verurteilungen vor Zivilgerichten. Denn bei einer Verhandlung, in der es um 22 000€ ging, die er einem Zahnarzt mit ähnlichen Tricks entlockte und bei der ich, mit einer Freundin, in Stuttgart anwesend war, kommt hier nicht zum Tragen. Ähnlich geht es anderen Betrügereien, von denen ich weiß, doch die die Betrogenen nicht weiter verfolgten, aus Scham  vorgeführt worden zu sein. So kommen auch diese Kenntnisse nicht an die Öffentlichkeit, da sie nicht verifizierbar sind. Genau darauf hofft der Betrüger, doch in dieser Hinsicht hat er sich in Herrn Rüsch und seinen Freunden gänzlich getäuscht.

Prozessual folgte das Plädoyer der Staatsanwältin, die den Tatbestand des Betrugs für umfänglich bewiesen ansah und sie forderte eine Haftstrafe von 6 Monaten, auf 3 Jahre Bewährung, sowie 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Danach erhielt der Angeklagte das letzte Wort, denn ein Plädoyer seinerseits konnte nicht gehalten werden, da er auf anwaltliche Unterstützung verzichtete. In Anbetracht der letztendlich resoluten Äußerungen des Zeugen Rüsch und der klaren und deutlichen Aussage des Ch. Diebold, der Rainer Höß nichts entgegen zusetzen hatte, verzichtete er auf jede weitere Äußerung seinerseits.

Nach einer Pause erging das Urteil: 8 Monate auf zwei Jahre Bewährung, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Verpflichtung durch regelmäßige Arbeit, die 17 000€ dem Kläger in angemessenen Raten zurückzuerstatten. In der Urteilsbegründung, sagte die Richterin, dass es dem Gericht schwer fiel, wegen der einschlägigen Vorstrafen auch hier Bewährung zu erteilen, doch hat der Angeklagte seine Bewährung im strafrechtlichen Sinne nie gebrochen und somit muss von einer positiven Sozialprognose ausgegangen werden.

Das Urteil ist rechtskräftig, da der Angeklagte keine Rechtsmittel einlegen wollte und die Staatsanwaltschaft dem Urteil zustimmte.

Im vollen Zuschauerraum erhoben sich langsam alle, unter anderem ein wirklich mitgenommener Kai Höss, der ältere Bruder des Angeklagten. In diesem Zusammenhang erklärte er sich bereit, dafür mitzukämpfen, dass sein Bruder nie wieder im Namen von Auschwitz und seiner Gräuel Betrügereien machen darf, weder bei Überlebenden des Holocaust`, noch bei Menschen, die dem Vergessenwollen entgegentreten wollen. Doch darüber an anderer Stelle mehr….

Hier und jetzt ist es nur wichtig, das ein Mensch wie Rainer Höß gestoppt wird, auf der Asche von 6 Millionen Juden seine Betrügereien fortzusetzen.

Weiterlesen:

Rainer Höß · Ein ’schriftlicher‘ Lügner

Hinterlasse einen Kommentar

Your email address will not be published.