Ein düsteres Kapitel ist das Verhalten der damaligen Schweizer Behörden im besonderen von Botschafter Frölicher , die dem Inhaftierten jeglichen Beistand verweigerten, die Angehörigen täuschten und den Vorschlag zu einem Austausch mit in der Schweiz gefangenen deutschen Spionen nicht einmal in Erwägung ziehen wollten. Die Schweizer Behörden hielten damals seine Tat für verabscheuungswürdig, was sie öffentlich bekundeten und rührten keinen Finger für ihn. Aus Dokumenten ging später hervor, dass die Schweizer Behörden Bavaud nicht nur im Stich gelassen, sondern auf Ersuchen der Gestapo bei ehemaligen Seminar-Kollegen sogar gegen ihn ermittelt hatten. Am 18. Dezember 1939 wurde er vom nationalsozialistischen Volksgerichtshof in Berlin, unter höchster Geheimhaltung, für seine Attentatspläne zum Tode verurteilt. Er hatte gestanden, dass er Hitler beseitigen wollte, einen Plan, den er allein aus sich heraus gefasst hatte. Als Beweggründe nannte er gemäß Protokoll der Hauptverhandlung:
Bild 1: Maurice Bavaud – Quelle: wikimedia.org · Bild 2: Urteil des Volksrechtshofs gegen Maurice Bavaud – Quelle: potsdamer-platz.org
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