Hans Litten

Hans Litten

 

Hans Litten • Ein Gerechter starb in Dachau

Hans Litten  wurde am 19. Juni 1903 in Halle an der Saale geboren und verstarb am 5. Februar 1938 im KZ Dachau. Er war Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Insbesondere als Gegner des NS-Regimes und Anwalt des Proletariats machte sich Hans Litten einen Namen. Hans Litten wurde in einem bürgerlichen Elternhaus geboren. Der dominante Vater, Friedrich Litten, erzkonservativ und Gegner der Republik, war Jurist und Ordinarius für römisches und bürgerliches Recht, zeitweilig Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Universität Königsberg, Geheimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung. Das Verhältnis Hans Littens zum Vater war konfliktbeladen. Die Abwendung vom Judentum durch Taufe seines Vaters, betrachtete er als opportunistischen Akt. Litten selbst war christlich getauft, hatte aber schon in der Schule hebräisch gelernt und sich im Abitur in dem Fach prüfen lassen. Sein Interesse für das Judentum war am Anfang eine Reaktion auf seinen Vater, führte jedoch dazu, dass er, der zum Mystizismus neigte, Jude sein wollte. Seine politische Prägung erhielt Hans Litten wohl vorrangig von der einer schwäbischen Pastoren- und Professorenfamilie entstammenden Mutter, Irmgard Litten, die humanistischen Ideen und der Kunst gegenüber aufgeschlossen war. Aufgrund ihres Einflusses entwickelte er auch ein starkes Gerechtigkeitsgefühl gegenüber Bedrohten, Verfolgten und Entrechteten.

In seiner Jugend in Königsberg wandte sich Litten zusammen mit seinem Jugendfreund Max Fürst einer deutsch-jüdischen Jugendgruppe mit sozialrevolutionären Ideen „Schwarzer Haufen“ zu, die bis 1927 den liberalen Kameraden, deutsch-jüdischer Wanderbund angehörte und sich 1928 auflöste. Sich damals Gruppierungen anzuschließen war normal, da so Netzwerke entstanden, doch Hans Litten ausschließlich mit dieser Gruppe gedanklich zu verbinden wäre zu kurz gesprungen. Aus seiner Schulzeit gibt es die Anekdote, dass er auf die Frage, ob man das Bild Paul von Hindenburgs, des „Siegers der Schlacht von Tannenberg“, in der Klasse aufhängen solle, trocken meinte, „er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen“. Schon früh suchte Hans Litten die politische Auseinandersetzung. Wichtige politisch-gesellschaftliche Ereignisse, die ihn prägten, waren unter anderem die Antikriegsdemonstration vom 1. Mai 1916 in Berlin, die Verhaftung und Ermordung Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs sowie die revolutionären Ereignisse von 1918. Zum Jura-Studium wurde Hans Litten vom Vater gedrängt. Seine eigene Meinung zur Juristerei drückt sich durch einen Eintrag in seinem Tagebuch aus:

„Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz.“

Trotzdem bestand er, der 1927 nach Berlin gezogen war und dort in einer Wohngemeinschaft mit seinem Jugendfreund Max Fürst, einem Schreiner und dessen Freundin Margot Meisel lebte, seine Examina mit glänzenden Noten. Eine Stellung im Reichsjustizministerium lehnte er ab und ließ sich 1928 mit dem sozial engagierten, der KPD nahe stehenden Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei in Berlin nieder.

Über seinen Sozietätskollegen Barbasch hatte Litten auch Kontakt zur Roten Hilfe – einer von Wilhelm Pieck und Clara Zetkin gegründeten Selbsthilfeorganisation, die insbesondere in Zeiten von Streik und Arbeitslosigkeit Not leidende Arbeiterfamilien unterstützte. Daneben organisierte die Rote Hilfe auch Rechtsschutz und Verteidigung für Arbeiter, die wegen ihrer politischen Aktivitäten oder Überzeugungen angeklagt wurden. Bis Mitte 1929 hatte die Rote Hilfe knapp 16.000 inhaftierten Arbeitern juristischen Beistand und in weiteren27.000 Fällen Rechtsschutz gewährt. Auch Hans Litten übernahm Mandate der Roten Hilfe. Seine Prozesse erregten Aufsehen, da er sich gänzlich an die Gesetzgebung der jungen Demokratie hielt. Das hört sich vielleicht normal an, war es aber nicht, in einer politisch gefärbten Zeit von rot, schwarz und braun. Im Jahr 1929 verteidigte Litten Teilnehmer einer aufgelösten Erste-Mai-Kundgebung in Berlin, bei der mehr als 30 Demonstranten getötet und Hunderte verletzt wurden. Die Arbeiter waren wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Aufruhr angeklagt worden. Zur Vorbereitung der Verteidigung gründete Litten zusammen mit Alfred Döblin, Heinrich Mann und Carl von Ossietzky einen „Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge“. Litten, der die Demonstration und das brutale Vorgehen von Polizisten selbst beobachtet hatte und, als er die Namen von Zeugen und Opfern notierte, zusammengeschlagen worden war, erstattete Anzeige gegen den damaligen Berliner Polizeipräsidenten Karl Friedrich Zörgiebel wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen. In seiner Anzeige führte er aus:

„Zörgiebel ist seit vielen Jahren Mitglied der sozialdemokratischen Partei: er weiß daher, dass die Arbeiterschaft sich das Recht zur Maidemonstration selbst im kaiserlichen Deutschland und zaristischen Russland niemals durch ein Polizeiverbot hat nehmen lassen. Er weiß auch, dass eine sozialistisch erzogene Arbeiterschaft sich niemals dieses Recht nehmen lassen wird. Wenn also der Beschuldigte trotzdem das Demonstrationsverbot aufrechterhielt, so wusste er, dass dennoch demonstriert werden würde. Als normal begabter Mensch wusste aber der Beschuldigte, dass die Aufhebung des Demonstrationsverbotes keine auch nur annähernd so fürchterliche Wirkung hätte haben können, wie die gewaltsame Durchsetzung des Demonstrationsverbots sie gehabt hatte.“

Die von Litten angestrebte Anklage gegen Zörgiebel wurde von der Staatsanwaltschaft nicht erhoben. Litten ließ jedoch nicht locker und beschuldigte Zörgiebel weiterer Morde, um ihn dazu zu bringen, ihn wegen Beleidigung zu verklagen. Zwar tat Zörgiebel Litten diesen Gefallen nicht, stattdessen verklagte er einen Arbeiter, der ihn geohrfeigt hatte. Litten übernahm dessen Verteidigung. In dem Prozess verteidigte Litten mit dem Argument, der Arbeiter hätte aus berechtigter Wut wegen der 33 Morde Zörgiebels gehandelt. Die Justiz wollte sich nicht die Blöße geben, den angebotenen Beweismitteln nachgehen zu müssen, stattdessen wurde der Beweisantrag Littens mit der Begründung abgelehnt, der 33-fache Mord Zörgiebels könne als wahr unterstellt werden, ohne dass damit die Strafbarkeit für die Ohrfeige entfalle. Littens Prozessziel in den zahlreichen Verfahren gegen die Opfer der Polizeieingriffe und faschistischer Überfälle war es nicht nur, eine einzelne, isolierte Tat darzustellen und einer Bewertung zu unterziehen. Ihm ging es vielmehr um die Aufdeckung der bürgerkriegsähnlichen Methoden der Polizei und der Verantwortlichkeit bis in die höchsten politischen Kreise. Hierbei wollte er aber keine sozialistischen Märtyrer schaffen, das heißt, er strebte Freispruch oder gegebenenfalls eine der Tat angemessene Bestrafung an. Dies führte mitunter zu Konflikten mit der Roten Hilfe und der KPD. Denn Hans Litten als Kommunisten zu bezeichnen, wäre falsch, denn im politischen Schubladendenken der damaligen Zeit, passte er in nur die eine, die demokratisch-rechtstaatlich …

Berühmt geworden ist vor allem der Prozess zum Überfall auf das Tanzlokal Eden in der Kaiser-Friedrich-Str. 24 in Berlin-Charlottenburg. Am 22. November 1930 hatte ein SA-Rollkommando, dass sich Sturm 33 nannte, das überwiegend von linken Arbeitern besuchte Lokal überfallen. Die Aktion war planmäßig vorbereitet, die polizeilichen Ermittlungen im Anschluss an die Tat verliefen schleppend. Hans Litten vertrat vier der insgesamt 20 verletzten Arbeiter als Vertreter der Nebenklage. In dem Prozess ging es ihm neben der strafrechtlichen Verfolgung der unmittelbaren Täter darum aufzuzeigen, dass der Terror als planmäßige Taktik der nationalsozialistischen Führung benutzt wurde, um die demokratischen Strukturen der Weimarer Republik zu zerstören. Kurz zuvor hatte Adolf Hitler vor dem Leipziger Reichsgericht die Legalität der „Nationalen Revolution“ beschworen. Das Gericht rief Adolf Hitler am 8. Mai 1931 auf Antrag Littens sowie des Verteidigers der Angeklagten in den Zeugenstand. Litten wollte zeigen, dass der Eden-Überfall von der Parteiführung organisiert und inhaltlich mitgetragen wurde, dass es sich bei der NSDAP also nicht um eine demokratische, legitime und sich im Rahmen des Legalen bewegende Partei handelte. Im Lauf der Vernehmung konfrontierte Litten den Zeugen Hitler mit einer Schrift des Reichspropagandaleiters der NSDAP, Goebbels, mit dem Titel „Der Nazi-Sozi“. In dieser Schrift wurde gefordert, dass das Parlament auseinandergejagt werden solle, um die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“. Hitler war durch die Fragen von Litten blamiert und in die Enge getrieben. Er schrie Litten mit hochrotem Kopf an:

„Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, da ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!“

Litten erzählte später, Hitler hätte geschrieen „wie eine hysterische Köchin“.  Die Blamage im Edenpalast-Prozess und die Gefahr für die nationalsozialistische Bewegung durch den Rechtsanwalt hat Hitler nie vergessen. Hans Litten wurde zum persönlichen Feind Hitlers, der die Demütigung vor Gericht nie vergaß. Noch Jahre später durfte der Name Litten in seiner Gegenwart nicht erwähnt werden.

Einen seiner letzten großen Prozesse begann Litten am 11. November 1932 mit folgenden Worten, die seine politische Grundanschauung besonders deutlich belegen und die Justiz der Weimarer Republik als „Klassenjustiz“ beschreiben: „Der Satz von Karl Marx, dass das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in Zeiten verschärfter Klassengegensätze. In solchen Zeiten ändern sich die gesellschaftlichen Grundlagen so schnell, dass die Gesetzgebungsmaschine mit der Entwicklung nicht immer Schritt hält. An einem Prozess, der monatelang dauert, kann man in solchen Zeiten besonders deutlich beobachten, wie die Verhandlungsweise sich der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung anpasst. Der Felsenecke-Prozeß, der am 20. April 1932 begann, bildet heute den letzten Überrest ordentlicher Gerichtsbarkeit in politischen Sachen inmitten der Arbeit der Sondergerichte. Aber die Entwicklung konnte auch an dem schwebenden Verfahren nicht vorbeigehen. Was in Sondergerichtsverfahren durch Gesetzgebung im Notverordnungswege eingeführt wurde, erreichte man im Felsenecke-Prozeß auf anderem Wege. In politischen Prozessen widerspricht die Aufklärung der Hintergründe häufig dem Interesse der herrschenden Klasse.“ Bereits vor diesem Felsenecke-Prozess, in dem Hans Littenvom Gericht als Verteidiger und Nebenklägervertreter abgelehnt wurde, weil er eine „hemmungslose parteipolitische Propaganda im Prozess entfaltet und den Gerichtssaal zum Tummelplatz politischer Leidenschaften“ gemacht habe, hatte Litten einen von der Rote Hilfe gestellten Begleitschutz. Den Vorschlag, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er mit der Begründung ab:

„Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muss ich auch hier bleiben.“

Kurz nach dem die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, wurde Hans Litten in der Nacht des Reichstagsbrandes früh morgens am 28. Februar 1933 in „Schutzhaft“ genommen. Neben ihm wurden unter anderem die Reichstagsabgeordneten Fritz Emmerich, Ottomar Geschke, Willi Kasper, Ernst Schöller und Walter Stoecker, der Schriftsteller Egon Erwin Kisch, Ludwig Renn, Carl von Ossietzky, bürgerliche Intellektuelle, wie Erich Baron und Felix Rosenheim, und auch Littens Kollegen Ludwig Barbasch und Prof. Felix Halle verhaftet. Litten wurde zunächst nach Spandau verbracht. Zahlreiche Versuche, insbesondere seitens seiner Mutter, aber auch ausländischer Juristen, wie dem britischen Labour Lord Allen of Hurtwood und der „Europäischen Konferenz für Recht und Freiheit“, Littens Freilassung zu erreichen, waren vergeblich. Vom Tage seiner Inhaftierung an hatte seine Mutter vergeblich in den höchsten Kreisen interveniert, nutzte ihre guten Beziehungen, um das Leben ihres Sohnes zu retten. Sie schrieb Bittgesuche an Hitler, Rudolf Hess und Himmlers Adjutanten, an Wilhelm Furtwängler und Emmi Sonnemann, die später Görings Frau wurde. Roland Freisler, später Vorsitzender des berüchtigten Volksgerichtshofs, wandte sich persönlich an Hitler und teilte Frau Litten schließlich mit:

„Niemand wird etwas für Litten tun können. Hitler verfärbte sich rot, als er seinen Namen hörte.“ „Jeder, der für Litten interveniere“, habe Hitler gesagt, komme sofort ins Lager, „selbst wenn Sie es sind“.

Weitere Stationen seiner fünfjährigen Inhaftierung waren das KZ Sonnenburg und das Zuchthaus Brandenburg, wo er und der Anarchist Erich Mühsam gemeinsam gefoltert wurden. Im Februar 1934 wurde Litten in das „Moorlager“ Esterwegen im Emsland und wenige Monate später ins KZ Lichtenburg verlegt. Zu diesem Zeitpunkt war Litten schon fast zu Tode gemartert, hatte ein steifes Bein, eingeschlagene Zähne und war auf einem Auge blind. Im Sommer 1937 kam Litten nach Buchenwald und im Oktober 1937 schließlich nach Dachau, wo er unter anderem seinen Freund Alfred Grünebaum kennen lernte. Litten kam als politischer Gefangener ins KZ und musste den roten Winkel tragen, und erst später, als die Nazis herausfanden, dass er Jude war, kam er in Dachau in den „Judenblock“. Als seine Mutter ihn dort das letzte Mal besuchen durfte, trug er den gelben Stern.

„Beim Abschied blickte er mich mit einem unendlich liebevollen und traurigen Lächeln an. Er wusste, dass wir uns nicht mehr wieder sehen würden“,

erinnerte sie sich in ihrem Buch ‚Eine Mutter kämpft gegen Hitler’ von 1947. Dort wurde Hanz Litten am 5. Februar 1938 von Alfred Grünebaum erhängt in der Toilette gefunden. Es ist eindeutig festgestellt worden, dass Litten in Dachau durch Suizid starb.

Die letzte Ruhe fand er auf dem Friedhof Pankow.

Zu Ehren Littens wurde in Berlin am 10. Mai 1951 die Neue Friedrichstraße in Littenstraße umbenannt. An ihr liegen das Landgericht Berlin und Amtsgericht Berlin-Mitte.

Am Landgericht wurde zusätzlich eine Gedenktafel für Litten installiert und im Gerichtsgebäude eine Büste aufgestellt. Bundesrechtsanwaltskammer und Rechtsanwaltskammer Berlin haben ihren Hauptsitz in der Littenstraße 9, Hans-Litten-Haus genannt.

Foto 1: Hans Litten – Quelle: surviving-blogspot.com · Foto 2: Litten + Anwälte – Quelle:  hans-Litten-Archiv.de · Foto 3: Prozess gegen Hitler – Quelle: surviving-blogspot.com · Foto 4: Hans Litten – Quelle: Tekla-Szymanski.com · Foto 5: Büste Littens im Hans-Litten-Haus Berlin – Quelle: wikimedia.org

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